Ein grauer Hund auf einem Feld, der in die Ferne schaut.

Lieferbedingungen und Konditionen

LIEFERBEDINGUNGEN FÜR JEDEN AUFTRAG

Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, da sie einige unserer und Ihrer gesetzlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf die von uns verkauften Produkte darlegen.

1. Definitionen und Auslegung
1.1.In diesen Bedingungen:
(a) "Zusatzvereinbarung für autorisierte Partner" bezeichnet die Vereinbarung zwischen den Parteien, die die Genehmigung des Kunden zum Verkauf der Produkte regelt und bei der es sich um eine Zusatzvereinbarung für autorisierte Vertriebshändler oder autorisierte Wiederverkäufer (je nach Fall) handeln kann;
(b) "Vertrag" bezeichnet einen Vertrag zwischen den Parteien über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, der in Übereinstimmung mit Klausel 2 geschlossen wurde;
(c) "Höhere Gewalt" bedeutet ein Ereignis oder eine Reihe damit zusammenhängender Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen (einschließlich Stromausfälle, Arbeitskämpfe, die Dritte betreffen, Gesetzesänderungen, Katastrophen, Explosionen, Brände, Überschwemmungen, Unruhen, Terroranschläge und Kriege);
(d) "Preise" bedeutet die Standard-Listenpreise des Lieferanten für die Produkte, wie sie der Lieferant dem Kunden von Zeit zu Zeit übermittelt;
(e) "Produkte" bezeichnet die Produkte, die der Kunde gemäß diesen Bedingungen vom Lieferanten erwerben kann oder erwirbt (Einzelheiten dazu sind in der Preisliste und im Katalog des Lieferanten aufgeführt);
(f) "Lieferant" bedeutet KONG Company Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in England und Wales;
(g) "Bedingungen" bedeutet diese Lieferbedingungen.
1.2 Andere definierte Begriffe, die in diesen Bedingungen verwendet werden, haben die Bedeutung, die im Deckblatt oder im Zusatz für autorisierte Partner, wie zwischen den Parteien vereinbart, angegeben ist.
1.3 Die Regel ejusdem generis soll bei der Auslegung dieser Bedingungen nicht angewandt werden; daraus folgt, dass ein allgemeiner Begriff oder eine Kategorie, die in diesen Bedingungen verwendet wird, nicht durch spezifische Beispiele oder Fälle eingeschränkt wird, die im Zusammenhang mit einem solchen Begriff oder einer solchen Kategorie verwendet werden.

2.Verträge
2.1 Jede Bestellung von Produkten, die der Kunde dem Lieferanten erteilt, gilt als Angebot des Kunden, Produkte vom Lieferanten zu den vorliegenden Bedingungen zu kaufen.
2.2.Damit ein Vertrag in Kraft treten kann, muss:
(a) muss der Kunde dem Lieferanten eine Bestellung vorlegen und dem Lieferanten seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu diesen Bedingungen erteilen; und
(b)mit der Annahme der Bestellung des Bestellers durch den Lieferanten tritt ein Vertrag zwischen den Parteien in Kraft.
2.3 Der Lieferant behält sich das Recht vor, eine Bestellung nicht anzunehmen oder Produkte nicht zu liefern, die nicht vorrätig sind, und bittet den Kunden um Nachbestellung, sobald diese verfügbar sind.

3.Lieferung
3.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde:
(a)werden alle Produkte vom Lieferanten an den Standort des Kunden geliefert;
(b) Der Lieferant ist verantwortlich für die Verladung, Beförderung, den Transport, die Entladung und die Versicherung der Produkte sowie für die Abfertigung der Produkte zur Aus- und Einfuhr (mit der Ausnahme, dass zur Vermeidung von Zweifeln der Kunde für alle Ausfuhr-, Einfuhr- und sonstigen Steuern oder sonstigen Abgaben gemäß Klausel 6.3 haftet);
(c) der Lieferant ist für die Zahlung aller Kosten im Zusammenhang mit dem Verladen, der Beförderung, dem Transport, dem Entladen, der Versicherung, der Ausfuhr und der Einfuhr der Produkte verantwortlich; und
(d)das Risiko an den Produkten geht vom Lieferanten auf den Kunden über, wenn die Produkte an den Kunden geliefert werden.
3.2 Vereinbaren die Parteien, dass die Lieferung der Produkte im Rahmen eines Vertrages in Teillieferungen erfolgt, so ist jede Teillieferung Teil eines einzigen Vertrages und nicht eines separaten Vertrages.
3.3 Die von den Parteien im Rahmen eines Vertrags vereinbarten Termine für die Lieferung der Produkte sind nicht wesentlich für den Vertrag.

4. eigentum
4.1. Das rechtliche und billige Eigentum an den Produkten geht vom Lieferanten auf den Kunden über, wenn der spätere Zeitpunkt eintritt:
(a) Lieferung der Produkte; und
(b) dem Eingang aller Beträge, die der Kunde dem Lieferanten aufgrund aller Verträge schuldet, beim Lieferanten.
4.2. Bis das Eigentum an den Produkten auf den Abnehmer übergegangen ist
(a) hält der Abnehmer die Produkte als Treuhänder und Verwahrer des Lieferanten; und
(b) wird der Kunde: (i) die Produkte in einer sicheren, trockenen und sauberen Umgebung getrennt von anderen Produkten und Waren zu lagern; (ii) dafür zu sorgen, dass die Produkte leicht als Eigentum des Lieferanten erkennbar sind; (iii) Kennzeichnungen auf den Produkten oder ihrer Verpackung nicht zu verunstalten, zu zerstören, zu verändern oder unkenntlich zu machen; (iv) dafür zu sorgen, dass die Produkte nicht mit einem Pfandrecht oder einer anderen Belastung belastet werden; und (v) die Produkte auf Verlangen an den Lieferanten zu liefern.
4.3 Im Falle der Insolvenz des Abnehmers verbleiben alle Produkte (bis zum Wert der Forderung) im Eigentum des Lieferanten. Der Kunde erteilt dem Lieferanten und seinen Mitarbeitern und Beauftragten die unwiderrufliche Erlaubnis, jederzeit alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Produkte befinden oder befinden könnten, um die Produkte, deren Eigentum beim Lieferanten verblieben ist, zu überprüfen oder zu entfernen.
4.4. Der Lieferant ist berechtigt, die Preise für die Produkte und alle anderen vertraglich geschuldeten Beträge einzuklagen, auch wenn das Eigentum an den Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist. Im Falle der Insolvenz des Kunden wird der Lieferant Kopien der unbezahlten Rechnungen an den Konkursverwalter senden. Diese Rechnungen müssen nicht mit den im Lager des Kunden befindlichen Waren übereinstimmen (siehe Artikel 4.3). Der gesamte Bestand im Lager des Kunden gilt als der letzte Rechnungsbestand (bis zum Wert der Forderung).

5.die Verpflichtungen des Kunden
5.1 Der Besteller wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten keine Versprechungen, Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien machen oder geben:
(a)im Namen des Lieferanten; oder
(b) in Bezug auf die Produkte.
5.2. Unbeschadet der Verpflichtungen des Lieferanten gemäß Ziffer 7 muss der Kunde alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen einhalten und alle Lizenzen, Genehmigungen und Zulassungen einholen, die in Bezug auf Folgendes erforderlich sind
(a) die Vermarktung, Verkaufsförderung und Werbung für die Produkte; und
(b) Import, Export, Vertrieb, Verkauf, Lieferung und Auslieferung der Produkte.
5.3. Ohne die Allgemeingültigkeit von Klausel 5.2 einzuschränken, muss der Kunde zu jeder Zeit:
(a)alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Industriestandards in Bezug auf Datenschutz, Zugänglichkeit und Datensicherheit einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Allgemeine Datenschutzverordnung;
(b) detaillierte Datenschutzrichtlinien unterhalten und ihre Datenschutzrichtlinien sowie die Anforderungen aller Verträge, an denen der Kunde beteiligt ist, einhalten; und
(c)schriftliche Informationssicherheitsrichtlinien eingeführt haben und aufrechterhalten, die physische, administrative und technologische Kontrollen umfassen, die den unbefugten Zugriff auf, die Offenlegung, Zerstörung oder den Verlust von personenbezogenen Daten verhindern sollen.

6.Preise und Zahlung
6.1 Der Lieferant kann dem Abnehmer jederzeit nach Inkrafttreten des Vertrages eine Rechnung über die Preise aus dem Vertrag ausstellen.
6.2 Der Kunde zahlt die Preise an den Lieferanten innerhalb von [30] Tagen nach dem Ausstellungsdatum einer gemäß Ziffer 6.1 ausgestellten Rechnung.
6.3 Alle im Rahmen eines Vertrages zu zahlenden Beträge verstehen sich ausschließlich aller Mehrwert-, Ausfuhr-, Einfuhr- und sonstiger Steuern und Abgaben, die vom Kunden zu zahlen sind (mit Ausnahme der Steuern auf das Nettoeinkommen des Lieferanten, die vom Lieferanten zu zahlen sind).
6.4. Zahlt der Abnehmer einen dem Lieferanten aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ordnungsgemäß geschuldeten Betrag nicht, kann der Lieferant dem Abnehmer auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von [8]% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der HSBC Bank Plc in Rechnung stellen, die bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung täglich anfallen und auf Verlangen zu zahlen sind.

7. garantien
7.1.Der Lieferant garantiert, dass:
(a)der Lieferant das Recht hat (oder zum entsprechenden Zeitpunkt haben wird), die Produkte zu verkaufen;
(b) die Produkte vorbehaltlich der Klausel 4 frei von jeglichen Belastungen sind;
(c) der Abnehmer vorbehaltlich der in Klausel 7.1(b) genannten Rechte in ruhigem Besitz der Produkte ist;
(d) die Produkte entsprechen der Beschreibung der Produkte, die der Lieferant dem Abnehmer geliefert hat;
(e) die Produkte sind von zufriedenstellender Qualität;
(f) die Produkte für jeden Zweck geeignet sind, den der Kunde dem Lieferanten vor Abschluss des betreffenden Vertrags ausdrücklich oder stillschweigend mitgeteilt hat;
(g)die Produkte entsprechen den vom Lieferanten an den Kunden gelieferten Produktmustern und sind frei von Mängeln, die ihre Qualität beeinträchtigen und die bei einer angemessenen Prüfung des Musters nicht erkennbar wären;
(h) die Produkte entsprechen allen Gesetzen, Regeln und Vorschriften, die für die Vermarktung und den Verkauf der Produkte im Vereinigten Königreich gelten; und
(i)die Produkte tragen alle vorgeschriebenen Marken und Zeichen im Zusammenhang mit den in Klausel 7.1(h) genannten Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Normen.
(j) Alle Garantien, Haftungen und Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand sind ausdrücklich in diesen Bedingungen, an anderer Stelle im jeweiligen Vertrag, im Deckblatt und im Nachtrag für autorisierte Partner enthalten. Vorbehaltlich der Klausel 9.1 und soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, werden keine anderen Bedingungen, die den Gegenstand eines Vertrags betreffen, in diesen Vertrag oder einen damit verbundenen Vertrag einbezogen.

8. reklamationen, gutschriften und ersatzlieferungen
8.1 Der Lieferant wird unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von [10] Werktagen auf alle angemessenen Anfragen und Beschwerden des Kunden bezüglich der Qualität, Leistung und Haltbarkeit der Produkte reagieren.
8.2 Wenn Produkte einer vom Lieferanten im Rahmen eines Vertrages gewährten Garantie nicht entsprechen, kann der Kunde mit vorheriger Zustimmung des Lieferanten diese Produkte zurückgeben und erhält nach Wahl des Lieferanten entweder
(a) eine vollständige Gutschrift des an den Lieferanten für diese Produkte gezahlten Preises, ausschließlich der ursprünglichen Lieferkosten und der damit verbundenen Kosten;
(b) Ersatzprodukte; oder
(c) eine Gutschrift über den Preis der Produkte, die mit künftigen Käufen beim Lieferanten verrechnet werden kann.
8.3. Produkte, die gemäß Klausel 8.2 zurückgegeben werden, müssen ordnungsgemäß verpackt sein und innerhalb von [30] Werktagen nach Erhalt der Produkte durch den Kunden an KONG Company Limited zurückgegeben werden. Für Produkte, die unter Verstoß gegen diese Klausel zurückgegeben werden, werden keine Gutschriften oder Ersatzprodukte gewährt, und der Kunde haftet weiterhin für die Zahlung des Preises in Bezug auf diese Produkte.

9. haftungsbeschränkungen
9.1. Keine Bestimmung des Vertrages schließt die Haftung einer der Parteien aus oder schränkt sie ein für:
(a)Tod oder Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit dieser Partei verursacht wurden;
(b) Betrug oder arglistige Täuschung seitens der betreffenden Partei; oder
(c) jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
9.2 Vorbehaltlich der Klausel 9.1 ist die Haftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden aus oder in Verbindung mit jedem Vertrag, sei es aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), wie folgt begrenzt:
(a) Der Anbieter haftet nicht für: (i) entgangenen Gewinn, Einkommen oder erwartete Einsparungen, (ii) Verlust oder Beschädigung von Daten, Datenbanken oder Software, (iii) Rufschädigung oder Schädigung des Firmenwerts, (iv) Verlust von Verträgen oder Geschäftsmöglichkeiten oder (v) indirekte, besondere oder Folgeschäden;
(b) der Lieferant haftet nicht für Verluste, die aus einem Ereignis höherer Gewalt resultieren;
(c) die Haftung des Lieferanten in Bezug auf ein Ereignis oder eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen übersteigt nicht den Gesamtbetrag, der vom Kunden an den Lieferanten im Rahmen des Vertrages gezahlt wurde oder (falls höher) zu zahlen ist.

10.Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1. Jeder Vertrag tritt gemäß Klausel 2 in Kraft und gilt bis zu dem früheren der folgenden Zeitpunkte:
(a) dem späteren Zeitpunkt der Fertigstellung von: (i) der Lieferung aller Produkte; und (ii) dem Eingang aller Beträge, die dem Lieferanten gemäß dem Vertrag zustehen, beim Lieferanten; und
(b) der Beendigung des Vertrages gemäß den Bestimmungen dieser Klausel.
10.2. Ein Vertrag kann unter den folgenden Umständen gekündigt werden:
(a) Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung einer Vertragsbestimmung begeht;
(b) Der Lieferant kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Abnehmer mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Abnehmer die vertraglich geschuldeten Beträge nicht bis zum Fälligkeitstermin an den Lieferanten zahlt;
(c) der Lieferant kann jeden Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Abnehmer kündigen, wenn der Abnehmer die Lieferung der Produkte nicht annimmt; und
(d) der Lieferant kann jeden Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen den Autorisierten Partner-Zusatz begeht oder wenn der Autorisierte Partner-Zusatz aus irgendeinem Grund in Übereinstimmung mit seinen Bedingungen gekündigt wird.
10.3. Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:
(a)die andere Partei: (i) aufgelöst wird; (ii) ihre Geschäftstätigkeit ganz (oder im Wesentlichen ganz) einstellt; (iii) nicht in der Lage ist oder wird, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen; (iv) zahlungsunfähig ist oder wird oder für zahlungsunfähig erklärt wird; oder (v) eine Versammlung einberuft oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern schließt oder vorschlägt;
(b) ein Verwalter, Zwangsverwalter, Liquidator, Konkursverwalter, Treuhänder, Geschäftsführer oder ähnliches über das Vermögen der anderen Partei bestellt wird;
(c) ein Beschluss zur Auflösung der anderen Partei gefasst wird oder die andere Partei einen Beschluss zu ihrer Auflösung fasst (außer zum Zweck einer solventen Unternehmenssanierung, bei der das daraus hervorgehende Unternehmen alle Verpflichtungen der anderen Partei aus dem Vertrag übernimmt);
(d) (wenn es sich bei der anderen Partei um eine natürliche Person handelt) die andere Partei stirbt oder infolge von Krankheit oder Unfähigkeit unfähig wird, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, oder Gegenstand eines Konkursantrags oder einer Konkursverfügung ist.

11 Auswirkungen der Kündigung
11.1 Bei Beendigung eines Vertrages treten alle Bestimmungen dieses Vertrages außer Kraft, mit der Ausnahme, dass die folgenden Bestimmungen dieser Bedingungen fortbestehen und weiterhin Gültigkeit haben: Klauseln 1, 4, 5, 6.4, 8, 9, 11, 12 und 13.
11.2 Die Beendigung eines Vertrages berührt nicht die zum Zeitpunkt der Beendigung aufgelaufenen Rechte einer der Parteien (einschließlich aufgelaufener Zahlungsansprüche und aufgelaufener Rechte auf Abhilfe bei Verletzung von Bedingungen oder Garantien).

12.Bekanntmachungen
12.1.Alle Mitteilungen an eine Partei im Rahmen oder in Verbindung mit einem Vertrag bedürfen der Schriftform und müssen:
(a)persönlich oder per vorausbezahltem Einschreiben an die im Deckblatt angegebenen Adressen oder wie von der anderen Partei von Zeit zu Zeit mitgeteilt; oder
(b) per E-Mail an die auf dem Deckblatt angegebene Adresse gesendet werden.
12.2. Jede Mitteilung gilt als zugegangen, wenn sie
(a)bei persönlicher Übergabe mit der Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung;
(b)bei Versand per vorausbezahltem Einschreiben zu dem vom Zustelldienst festgestellten Zeitpunkt; und
(c) bei Versendung per E-Mail zum Zeitpunkt der Übermittlung oder, falls dieser Zeitpunkt außerhalb der Geschäftszeiten liegt, bei Wiederaufnahme der Geschäftszeiten. In dieser Klausel bedeutet Geschäftszeit 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr montags bis freitags an einem Tag, der kein öffentlicher Tag ist, Feiertage am Ort des Empfangs.

13.Allgemeines
13.1 Auf die Verletzung einer Vertragsbestimmung wird nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der nicht verletzenden Partei verzichtet.
13.2 Wird eine Bestimmung des Vertrages von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für rechtswidrig und/oder nicht durchsetzbar erklärt, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages in Kraft. Wenn eine ungesetzliche und/oder nicht durchsetzbare Bestimmung rechtmäßig oder durchsetzbar wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt dieser Teil als gestrichen und der Rest der Bestimmung bleibt in Kraft (es sei denn, dies würde der klaren Absicht der Parteien widersprechen; in diesem Fall gilt die gesamte betreffende Bestimmung als gestrichen).
13.3 Verträge können nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das von jeder der Parteien oder in ihrem Namen unterzeichnet ist.
13.4 Der Lieferant kann seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag ohne die Zustimmung des Kunden frei übertragen. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Klausel oder an anderer Stelle in einem Vertrag vorgesehen, darf keine Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei einen Vertrag oder Rechte oder Pflichten aus einem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, lizenzieren oder anderweitig darüber verfügen oder damit handeln.
13.5.Jeder Vertrag wird zugunsten der Parteien geschlossen und ist nicht dazu bestimmt, Dritte zu begünstigen oder von Dritten durchsetzbar zu sein. Die Rechte der Parteien zur Kündigung, zum Rücktritt oder zur Vereinbarung einer Änderung, eines Verzichts, einer Abänderung oder eines Vergleichs im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem Vertrag unterliegen nicht der Zustimmung Dritter.
13.6. Vorbehaltlich der Klausel 9.1:
(a) hat keine der Parteien irgendwelche Rechtsmittel in Bezug auf (schriftliche oder mündliche) Falschangaben, auf die sie sich beim Abschluss eines Vertrags verlassen hat; und
(b) keine der Parteien haftet anders als gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen eines Vertrags.
13.7 Keine der Bestimmungen in diesen Bedingungen zielt darauf ab, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien zu begründen, eine Partei zum Vertreter einer anderen Partei zu machen oder eine Partei zu ermächtigen, für eine andere Partei oder in deren Namen Verpflichtungen einzugehen, die über die in diesen Bedingungen genannten hinausgehen, oder soll als solche angesehen werden.
13.8Jede Partei bestätigt, dass sie in ihrem eigenen Namen und nicht zum Nutzen einer anderen Person handelt.
13.9Ausdrücklich ausgeschlossen sind innerstaatliche Vorschriften über die Agentur, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Richtlinie 86/653/CEE.
13.10Verträge unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt; die Gerichte von England haben die ausschließliche Zuständigkeit für die Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit einem Vertrag ergeben.